Es gibt diese Orte, an denen alles stimmen muss: Freibäder an heißen Tagen, Sportanlagen nach dem Training, Campingplätze im Sommerbetrieb,...
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Anforderungen an Rettungsgeräte gemäß KOK-Richtlinien
An Schwimmer- und Springerbecken gehören mit einer entsprechenden Haltevorrichtung je zwei Rettungsringe oder Rettungswurfbälle und je eine Rettungsstange.
Pro Becken ab 1,35 m Wassertiefe gehören mit einer entsprechenden Haltevorrichtung je zwei Rettungsringe oder Rettungswurfbälle und je eine Rettungsstange.
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