In der heutigen Zeit, in der der Markt oft Produkte aus dem Ausland bevorzugt, setzen wir bei Roigk auf Qualität...
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Anforderungen an Rettungsgeräte gemäß KOK-Richtlinien
An Schwimmer- und Springerbecken gehören mit einer entsprechenden Haltevorrichtung je zwei Rettungsringe oder Rettungswurfbälle und je eine Rettungsstange.
Pro Becken ab 1,35 m Wassertiefe gehören mit einer entsprechenden Haltevorrichtung je zwei Rettungsringe oder Rettungswurfbälle und je eine Rettungsstange.
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