
Gemäß GUV-Bestimmungen müssen in nassbelasteten Barfußbereichen Treppen ab 2 Stufen einen Handlauf und ab 1.500 mm Breite mindestens zwei Handläufe haben. Am Beckenrand müssen Absturzsicherungen mit Handlauf und Knieleiste ein Abstürzen auf den Treppenhandlauf verhindern.
Aus 40 x 2 mm Rohr.
Positionierung: z. B. an den beiden Außenseiten der Treppen in Lehrschwimmbecken
Material: Edelstahl V4A (1.4571 oder optional 1.4539)






















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