So geht es richtig! Mitch erklärt das richtige Verhalten an einer Sprunganlage im Schwimmbad.
Brauche ich sowas?
Gemäß DIN EN 13451-10:2018-11 „Schwimmbadgeräte – Teil 10: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Sprungplattformen, Sprungbretter und zugehörige Geräte“ und DIN EN 15288-1:2019-05 „Schwimmbäder für öffentliche Nutzung – Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an Planung und Bau“ (beide zum Download beim #beuthverlag) muss für eine Sprunganlage eine Risikoanalyse durchgeführt werden. Auf Grundlage dieser Analyse müssen dann die Nutzungsbedingungen für die Nutzer durch Aushang bekannt gegeben werden.
Wir haben dies zum Anlass genommen, gemeinsam mit @baedercoach eine allgemeingültige Lösung zu entwickeln. Auch wenn diese im Einzelfall nicht ganz zu jedem Bad passt, so zeigt das Plakat dennoch die Grundregeln in verständlicher Form, mit Bildern und Text.
89,00 €
zzgl. 19% MwSt.
Kontakt
ROIGK GmbH & Co.
Hundeicker Straße 11–19
58285 Gevelsberg
Deutschland
Tel.: +49 2332 969999
Email: info@roigk.de
Language settings will be available soon. In this time please use the translation feature of your browser (you’ll find this under settings, translation). Otherwise please contact our team to get personal help and consultation!