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Sprungtürme

Edelstahl-Sprungtürme inkl. vor Ort Beratung, Planung und Montage direkt vom Hersteller. Gemäß DIN EN 13451-10.
„1 m Sprungbrettanlage aus Edelstahl R200“ wurde Ihrem Warenkorb hinzugefügt. Warenkorb anzeigen

1–16 von 17 Ergebnissen werden angezeigt

  • + Z# Endlager R31 (für Sprunganlagen)

    1.242,00 €
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  • + Z# Geräuschdämpfer Edelstahl R32 (für Sprunganlagen)

    1.994,00 €
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  • + Z# ROIGK Sprungbrett R771162D-4.8 (für Sprunganlagen)

    5.693,00 €
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  • + Z# ROIGK Walzenverstellung R771252 (für Sprunganlagen)

    2.543,00 €
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  • 1 m Sprungbrettanlage aus Edelstahl R200

    11.250,00 €
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  • 1 m Sprungbrettanlage Edelstahl R205

    18.387,00 €
    In den Warenkorb
  • 3 m Sprungbrettanlage Edelstahl R250

    30.169,00 €
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  • 3 m Sprungplattform Edelstahl R260

    30.169,00 €
    In den Warenkorb
  • R270-2005_5m_Sprunganlage_I.jpg

    5 m Sprungplattform Edelstahl R270

    46.355,00 €
    In den Warenkorb
  • O# Elektrische Hochstellvorrichtung R8001E (für Sprunganlagen)

    8.388,00 €
    In den Warenkorb
  • Platzhalter

    O# Manuelle Hochstellvorrichtung R8001M (für Sprunganlagen für Walzenverstellung)

    1.382,00 €
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  • Z# „GESPERRT“ Schild R771156 (für 1 m Sprunganlagen)

    351,00 €
    In den Warenkorb
  • Z# Durafirm Sprungbrett-Unterbau NEU (Endlager und Walzenverstellung) R771161N (für Sprunganlagen Duraflex)

    Weiterlesen
  • Z# Duraflex Maxi B Sprungbrett R771160-1 (für Sprunganlagen)

    11.104,00 €
    In den Warenkorb
  • Z# ROIGK Sprungbrett R771162D-4.0 (für Sprunganlagen)

    5.509,00 €
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  • Z# ROIGK Sprungbrett R771162D-4.5 (für Sprunganlagen)

    5.509,00 €
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Für alle Anlagen existiert eine entsprechende Systemstatik. Die Befestigung erfolgt im Normalfall mittels in das Fundament eingegossener Einbauschablone. Details zu Fundamentlasten, Befestigung, Größen und Optionen entnehmen Sie bitte unseren Produktdatenblättern.
Unsere Sprunganlagen werden komplett aus Edelstahl mit Edelstahlgeländern und Edelstahlleitern gefertigt und können optional farbig beschichtet werden. Die Sprungturmgeländer aus Edelstahl entsprechen der DIN EN 13451-10. Die Geländerfüllung ist so konstruiert, dass sie gemäß Norm nicht übersteigbar ist – mit vertikalen Füllstäben oder optional mit Glasfüllung. Optional können die Türme gemäß der aktuellen Norm mit einer flacheren Sicherheitsleiter aus Edelstahl mit Doppelhandlauf ausgerüstet werden. Die Sprungplattformen werden mit einem stabilen Beklag mit Rutschklasse C ausgerüstet.
Zu den Sprungbrettanlagen wählen Sie bitte den gewünschten Sprungbretttyp mit Unterbau:
Für den Freizeitsport empfehlen wir unsere extrem langlebigen GfK-Sprungbretter R771162D in 4,8 m Länge mit Sprungbrett-Walzenverstellung R771252 und Endlager R31. Für die Reduzierung der Lautstärke empfehlen wir besonders in Hallenbädern immer den Geräuschdämpfer R32.
Für internationale und olympische Wettkämpfe empfehlen wir das FINA-konforme Aluminium-Sprungbrett R771160-1 mit dem Unterbau R771161.

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Was bei der Sprungturm Auswahl zu beachten ist

Sprunganlagen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Schwimmbäder. Unsere Kinder lernen schon durch den Schulsport die sichere Nutzung der Sprunganlagen und das sichere springen im örtlichen Schwimmbad. Auch für die Freizeitnutzung sind sie das Objekt für zahlreiche Mutproben und toller Akrobatik. Außerdem kann ohne Sie die Ausbildung zum Schwimmer bis hin zum Rettungsschimmer nicht stattfinden. Seit ca. 50 Jahren widmen wir uns dem Thema Sprungtürme. Zwar ähneln sich die Sprungtürme in ihrem Aufbau und ihrer Funktion, jedoch ist am Ende jeder Sprungturm, der die Hallen der Firma Roigk verlässt, ein Unikat. Das macht den Reiz aus. Ein eingespieltes Team von Zeichnern, Schlossern, Schweißern und Monteuren kann auf eine kumulierte Erfahrung von über 100 Jahren zurückblicken. Zusammen haben wir aber nicht nur Aufträge abgewickelt, sondern auch im Vorfeld beraten. Als Experte für Schwimmsport Ausrüstung, geht es uns immer darum, die beste Lösung für den Auftraggeber zu finden.

Neuanschaffung oder Sanierung?

Es ist oft nicht leicht zu entscheiden, ob es Sinn ergibt eine Altanlage zu sanieren, oder eher eine neue Sprunganlage anzuschaffen. Meistens wollen Bauherren durch eine Sanierung Investitionen einsparen. In vielen Fällen ist eine Sanierung auch günstiger, jedoch sollte man immer folgende Punkte beachten:

Eine Sanierung ist oft zeitaufwändiger für alle Beteiligten, da Fragen wie Bestandsschutz, Gewährleistung, technische Machbarkeit, Materialprüfungen des Altbestandes etc. erst geklärt werden müssen. In der Realisierung ist ebenfalls mit zusätzlichen Montagefahrten für Aufmaße zu rechnen. Langfristig gedacht, ist eine Sanierung aus kaufmännischer Sicht oft nicht wirtschaftlich. Zwar sind die Investitionskosten einer Neuanlage zum Zeitpunkt der Beschaffung höher, jedoch können Sie bei ROIGK Edeldstahl-Sprunganlagen auch immer von einer Lebensdauer von mindestens 30 – 50 Jahren ausgehen. Die Kosten bei kompletten Sprungturmsanierungen unterscheiden sich kaum von Neuanschaffungen, haben aber eine oft erheblich geringere Lebensdauer, da die Grundstubstanz bei einigen Teilen immer noch die alte ist.

Positionierung

Es ist wichtig genau zu überlegen, wo eine neue Sprunganlage positioniert wird, da sich eine Sprunganlage immer auch auf den gesamten Badebetrieb auswirkt.

Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

Eine Platzierung am Schwimmbecken im Hallenbad unterscheidet sich grundsätzlich von einer Platzierung im Freibad. Man kann davon ausgehen, dass im Hallenbad ein größerer Planungsaufwand entsteht, da Themen wie Abdichtung; Übergänge zu anderen Gewerken; aufwändigere Montage etc. eine größere Rolle spielen.

Wenn möglich sollten Sprunganlagen in gesonderten Springerbecken, oder Springbuchten angeordnet werden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Anlage auch in einem Vario-; Mehrzweck- oder Schwimmerbecken installiert werden, muss aber an der Stirnseite platziert werden. Da dies in den meisten Bädern auch der Platz ist wo Startsockel vorgesehen sind, muss die exakte Platzierung auf die Startsockel-Zwischenräume abgestimmt werden. Weiter muss in der Planung einer Sprunganlage in einem Vario-; Mehrzweck- oder Schwimmerbecken darauf geachtet werden, dass die Positionierung der Sprunganlage auch Auswirkungen auf die funktionsgerechte Anordnung der Ausstiegsleitern hat. Sollten sich Nutzungsbereiche überlappen, können im Schwimmbetrieb besondere organisatorische Maßnahmen erforderlich werden. Die DIN EN 13451 weist sogar darauf hin, dass in Europa Sprunganlagen (Sprungbrett- und Sprungplattform) im Freien nach Norden ausgerichtet sein müssen, um zu vermeiden, dass Wasserspringer durch blendendes Licht und widerspiegelnden Flächen gestört werden und so sich und andere gefährden. Die entsprechenden Mindest-Wassertiefen müssen ebenfalls gegeben sein. Welche das genau sind, lesen Sie am besten in der KOK oder DIN EN 13451 nach.

Welche Sprungturmtypen gibt es?

Faktor 1: Plattform, oder Sprungbrett

Die Sprungplattform und Sprungbrettanlage unterscheiden sich nicht in Ihrer Funktion, dennoch haben die Unterschiede Auswirkung auf die erlaubte Höhe der Anlage (siehe nächster Punkt) und auf die minimale Wassertiefe.

Faktor 2: Höhenunterschiede

Die Sprungplattform gibt es in folgenden Höhen: 1 m, 3 m, 5 m, 7,5 m, 10 m

Die Sprungbrettanlage gibt es in folgenden Höhen: 1 m, 3 m

Faktor 3: Materialauswahl (der Firma ROIGK)

Als Hersteller bieten wir mehrere Material-Varianten und Oberflächen an.

Edelstahl bzw. Chromstahl Sprungtürme sind eine Investition in die Zukunft. Sie kommen in einer glänzenden, hochwertigen Optik. Sie sind unsere Premium-Sprungtürme. Bei richtiger Pflege (siehe weiter unten “Wartung und Sichtprüfung der Sprunganlagen”) können Sie davon ausgehen, dass Sie lange Spaß daran haben werden. Werden sie zusätzlich farbig pulverbeschichtet können Sie sogar noch spannende Farbeffekte im Bad erzielen.

Sprungtürme aus verzinktem Stahl werden für verbesserte Korrosionsbeständigkeit oft zusätzlich lackiert. Weitere Komponenten, wie z.B. die Geländer und Aufstiege sind jedoch immer aus Edelstahl. In der Praxis entscheiden sich die meisten Schwimmbadbetreiber jedoch gegen verzinkte Türme, da diese aufgrund des höheren Produktionsaufwands und der Beschichtungen oft gleich teuer sind wie Edelstahlttürme und eine deutlich geringere Lebensdauer haben.

Betonsprungtürme mit Edelstahlgeländern und -leitern sind oft in der Vergangenheit gebaut worden und stellen heute nur noch in Außnahmefällen eine sinnvolle Lösung dar, da hier mehrere Gewerke koordiniert werden müssen und Kosten teilweise aus dem Ruder laufen.

Müssen Sprunganlagen gewartet werden?

Eine Frage, die immer wieder aufkommt, ist, ob Sprunganlagen gewartet werden müssen. Auch wenn weder die DIN EN 13451-10 noch die KOK hierzu eine klare Aussage machen, so möchten wir uns als Hersteller gerne dazu äußern, indem wir die Frage aus einer anderen Perspektive beleuchten möchten.

Sprunganlagen müssen nicht gewartet und regelmäßig inspiziert werden, sie sollten es aber. Es geht im Kern der Sache um die Sicherheit von Menschenleben, um Unfallverhütung.

Empfehlung des Herstellers:

Sprunganlagen sowie ihre Geländer und Holme sind vor jeder geplanten Nutzung auf Standsicherheit zu prüfen.

Die Beläge und Oberflächen der Bretter und Plattformen sowie der Leiterstufenauftrittsflächen sind regelmäßig zu reinigen und vor jeder geplanten Nutzung auf Beschädigungen, Korrosion, Haltbarkeit, Rutschfestigkeit und Befestigung zu kontrollieren. Bei Sprungbrettern ist zudem die Überprüfung des Lagerbolzens, der Schmierung und der Verstell-Einrichtungen erforderlich. Hierbei sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.

Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Sicherheit Ihres Sprungturms/ Ihrer Sprungtürme haben, dann sollten Sie in jedem Fall, im Sinne der Unfallverhütung, den Hersteller bzw. eine Fachfirma zur Gefährdungsbeurteilung konsultieren.

© Roigk.de, 2024

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